Das Stadtamt Bremen versendete ein Infoschreiben vom 19.05.2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, Aktenzeichen 6 C 60.14 an alle Bremer Jäger. Demnach findet das Urteil auf halbautomatische Kurzwaffen keine Anwendung. Sie finden dieses Schreiben hier zu Ihrer Information.