Die App "Tierfund-Kataster" des DJV erlaubt mit wenigen Klicks das bundesweite Erfassen von Wildunfällen. So können Wildunfallschwerpunkte erkannt werden und Wildunfälle besser vermieden werden. Zudem erhalten wir eine genaue Übersicht, welche Arten wo verunglücken oder überhaupt auftauchen. Beteiligen Sie sich und laden die App auf Ihr Smartphone.
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Hier finden Sie unsere Broschüre zum Verhalten bei Wildunfällen. Was ist zu tun wenn es passiert? Wie verhalte ich mich? Wie vermeide ich Wildunfälle überhaupt? Fragen auf diese Antworten gibt die Broschüre "Verhalten bei Wildunfällen" vom DJV?
Damit es gar nicht erst zum Unfall kommt:
Wir wissen
Bei 80 Prozent aller Wildunfälle kollidiert das Auto mit einem Reh, bei 10 Prozent mit einem Wildschwein. Besonders in der Dämmerung und nachts müssen Sie mit Wildwechsel rechnen: Statistisch gesehen passieren die meisten Wildunfälle im Tagesverlauf morgens zwischen 5 und 8 Uhr sowie abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Übers Jahr verteilt sind April und Mai sowie Oktober und November die Monate mit den meisten Zusammenstößen. Vorsicht ist aber das ganze Jahr über geboten, insbesondere auf Landstraßen, die entlang unübersichtlicher Wald- oder Feldkanten verlaufen oder direkt durch den Wald.
Deshalb gilt
Wenn es passiert
Wildunfälle
Nach der Statistik des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kam es im Jagdjahr 2012-2013 zu ca. 231.000 gemeldeten Unfällen mit Schalenwild (Rot-, Dam-, -Schwarz- und Rehwild). Die durch diese Wildunfälle entstandenen Versicherungsschäden lagen 2009 bei 518 Mio. Euro. Doch nicht bei jedem Unfall mit Wildtieren zahlt die Versicherung. Mit Einschränkung werden entsprechende Unfallschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Nach den Versicherungsbedingungen handelt es sich um einen "Schaden", wenn Haarwild beteiligt ist. Nach den Allgemeinen Kraftfahrtzeug-Bedingungen (AKB) sind über Teilkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug versichert, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild herbeigeführt worden sind.
Was tun? Autofahrer hat Beweispflicht
Die Beweispflicht liegt beim Fahrer. Das Oberlandesgericht Köln wies den Entschädigungsanspruch gegen eine Versicherung ab, weil der Autofahrer nicht beweisen konnte, dass er mit einem Hasen kollidiert war und dass dieser den anschließenden Unfall verursacht hatte. Bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein sind die Spuren am Auto in der Regel eindeutig.
- Nach einem Unfall sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck).
- Melden Sie den Unfall sofort bei der Polizei (Notruf 110).
- Diese wird zur Unfallstelle kommen und den Schaden aufnehmen und Ihnen eine Wildunfallbescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen. Sie wird den zuständigen Jagdpächter informieren, der sich um das zu Schaden gekomenen Wild kümmern wird. Unfallspuren sollten am Fahrzeug nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung diese begutachten konnte.
Versicherung akzeptiert nicht jeden Unfall mit Tieren als Schaden
Nicht über Teilkasko versichert sind Schäden, die beispielweise durch Vögel entstehen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Erfolgt bei dem Zusammenstoß ein Glasschaden, z.B. Schweinwerfer oder Windschutzscheibe, ist dieser durch die Teilkaskoversicherung abgesichert. Es lohnt sich jedoch vorher beim Versicherungsanbieter konkret nachzufragen. Einige Versicherungen haben den Schutz sogar auf alle Wirbeltiere erweitert.
Sind Schäden durch Ausweichmanöver versichert?
Weicht ein Autofahrer einem Tier aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, so sind die Folgeschäden grundsätzlich nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Ein Ausweichmanöver als "Rettungsmaßnahme" ist jedoch erlaubt. Damit ist nicht die Rettung dies Tieres, sondern vielmehr die Vermeidung eines Schadens am Auto gemeint. Kommt es dabei zum Unfall, kann der Autofahrer Schadensersatz vom Versicherungsträger verlangen. Dabei gilt: Der drohende Schaden muss stets größer sein als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko (Bundesgerichtshof AZ IV ZR 276/02). Dies ist nur bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein der Fall. Ein Ausweichmanöver vor einem Hasen gilt nicht als Rettungsmanöver - der Fahrer geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus (Bundesgerichtshof AZ IV ZR 321/95).
Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden immer
Die Vollkaskoversicherung zahlt immer für den Schaden am Auto - egal, ob der Fahrer Schuld hat oder ob ein Widlunfall vorliegt. Ein klassischer Wildunfall, der einer Vollkaskoversicherung gemeldet wird, erhöht den so genannten Schadenfreiheitsrabatt nicht. Das bedeutet: Der Versicherungsbeitrag steigt nicht an. Liegt das Verschulden des Unfalls nach Ansicht der Versicherung jedoch beim Fahrer, droht eine Erhöhung.
Übrigens: Einige Automobilclubs sehen Leistungen bei Wildschäden vor. Die Leistungen können zusätzlich zur Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
(Quelle DJV)