Wenn Sie einen Wolf oder ein wolfsähnliches Tier in Bremen sehen muss dies schnell gemeldet werden. Sie haben dazu in Bremen verschiedene Möglichkeiten. Die Landesjägerschaft Bremen und die Umweltbehörde Bremen nehmen Meldungen entgegen und führen diese Meldungen zusammen.
Zuständig sind vier Wolfsberater für Bremen und Bremerhaven. Die Landesjägerschaft Bremen stellt davon einen Wolfsberater.
Wir sind für Sie erreichbar:
Wolfsberater der Stadt Bremerhaven
Hannes Ledebur - LJB
Tel.: 0176 - 98389864
Meldungen Stadt Bremen
Tel.: 0171 - 582 52 92 oder 0178 - 1 666 313 oder info@lj-bremen.de
Schicken Sie ihre Beobachtungsmeldung mit Ihren Kontaktdaten an:
Die Landesjägerschaft Bremen steht in engem Austausch mit der Landesjägerschaft Niedersachsen und der Stadt Bremen und tauscht alle relevanten Informationen schnell aus. Der schnelle Zusammenfluss aller vorliegender Informationen ist für eine bestmögliche Beurteilung der Vorgänge sehr bedeutend.
Sie können zur bestmöglichen Beschreibung des Ereignisses den folgenden Protokollbogen herunterladen:
Das Expansionsverhalten des Wolfes in der nordwestdeutschen Tiefebene geht zügig voran. Immer neue "Wolfssichtungen" und zuverlässige Hinweise deuten auf eine rasche Zunahme der hiesigen Population hin. Inzwischen ist der Wolf offensichtlich auch in Bremen angekommen. Um hier den Überblick zu behalten und das Verbreitungsverhalten verstehen zu können, werden Beobachtungen gesammelt. Daran beteiligt sich auch die Landesjägerschaft Bremen. Sie können hier Ihre Beobachtungen melden. Nutzen Sie dazu das unten zum Download angebotene Beobachtungsprotokoll und schicken Sie es an info@lj-bremen.de.
Hinweise auf Wölfe werden in unterschiedlichen Qualitäten unterscheiden. Es gibt Nachweise, Hinweise und Falschmeldungen. Um hier eine gewisse Vergleichbarkeit herzustellen gibt es die SCALP-Kriterien (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population) nach Molinari-Jobin et al. (2003). Drei Kategorien werden vergeben: C1, C2 und C3. Als Nachweis (C1) für einen Wolf gelten ausschließlich harte Fakten, also ein lebend gefangenes Tier, ein Totfund, ein genetischer Nachweis, ein Foto oder die Ortung eines Wolfes, der mit einem Senderhalsband ausgestattet ist.
Hinweise werden noch einmal in bestätigte Hinweise (C2) und unbestätigte Hinweise (C3) unterteilt. Ein Hinweis gilt als „bestätigt“ (also C2), wenn eine erfahrene Person den Hinweis überprüft und bestätigt hat. Erfahrene Personen sind in der Regel Wildbiologen, die dafür speziell ausgebildet und beauftragt worden sind. Unbestätigte Hinweise können auch noch einmal in „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ klassifiziert werden.