Biotope wie Feldholzinseln, Hegebüsche, Hecken und Knicks, Gräben, Teiche, natürliche Waldränder, Reidflächen - aber auch Wegeränder, Streuobstwiesen, Gärten, Deckungsstreifen entlang von Zäunen bis hin zum einzend in der Feldmark stehenden alten Baum sind die Voraussetzung für Biodiversität in unserer Kulturlandschaft. Dabei kommt es auf den richtigen Mix und die richtige Lage zueinander an. Jedes Biotop bietet einen Lebensraum für eine bestimmte Pflanzen-, Pilz- und Tiergesellschaft. Dieser Lebensraum hat nun Grenzlinien zu den anderen, ihn umgebenden Lebensräumen. Der Artenreichtum ist an diesen Grenzlinien besonders hoch, weil sich hier mehrere Gesellschaften überschneiden und von den Grenzeffekten profitieren.
Wir Jäger schaffen neue Biotope und erhalten alte durch Pflegemaßnahmen. Diese Leistungen erfolgen fast ausschließlich ehrenamtlich, mit eigenem Gerät und auf eigene Kosten. Dabei haben wir oft nicht nur den Schutz einer bestimmte Wildtierart im Kopf, sondern handeln in dem Bewußtsein, dass die Nahrungskette bei den wirbellosen Keintieren beginnt. Wenn die Insekten keine Chance mehr haben und die Bienen keine Nahrung mehr finden wird alles höhere Leben irgendwann auf der Strecke bleiben. Daher vertreten wir den Standpunkt, dass umfassender bis zielgerichteter Naturschutz vor reinen Artenschutz geht. Blühstreifen, Wegesränder und Deckungsstreifen aus Reid nützen nicht nur Hase und Reh, sondern sind gleichzeitig die Kinderstube und Herberge für ein reiches Insektenvolk.
Auch eine im Feld oder an einem Bachlauf stehende alte Weide bietet den Lebensraum für eine vielfältige Insektenwelt. Allein der Ameisenstaat, der im Inneren des alten Stammes lebt, sorgt für biologische Stabilität und senkt den Bedarf an Pestiziden gegen Pflanzenschädlinge. Wir müssen einzelnde alte Bäume oder Baumgruppen in unseren Wiesen- und Weideflächen, an unseren Bach- und Flussläufen erhalten.
Sehen Sie hier Beispiele aus unserer Biotoppflege.
Unsere geschützten Wiesenvogelarten benötigen offene Grünlandstrukturen, so wie wir sie heute im Bremer Blockland vorfinden können. Die feuchten, von vielen Gräben durchzogenen Wiesen und Weiden bieten den idealen Lebensraum. Nicht zuletzt ist durch das Wiesenvogelschutzprogramm des BUND in Zusammenarbeit mit den hiesigen Landwirten und jetzt auch den Jägern hier eines der bedeutensten Wiesenvogelschutzgebiete in Norddeutschland entstanden.
Wiesenvogelschutz bedeutet gleichsam das Setzen von bestimmten Prioritäten in der Umfeldgestaltung, welche unter Umständen zu Lasten unserer Niederwildarten oder anderer Wildtierarten gehen können. Reine Offenlandstrukturen mögen die Wiesenvögel, viele andere Wildtierarten aber nicht. Hier gilt es gut zusammen zu arbeiten und die Maßnahmen sorgfältig abzuwägen.
Durch die gute Zusammenarbeit mit dem Wiesenvogelschutzprogramm des BUND und der Umweltbehörde des Landes Bremen tauschen wir uns heute mehr denn je mit den wesentlichen am Naturschutz im Bremer Blockland Beteiligten aus. Nicht immer liegen dabei alle Interessen und Ansichten gleich. Durch das Vortragen der jeweiligen Standpunkte und dem Willen für gemeinsame Lösungen rücken die Verbände enger zusammen und haben die Chance, durch gemeinsame Arbeit die Zielerreichung des Naturschutzes zu optimieren.
Sicherlich gibt es Diskussionen. Wo Offenland für Wiesenvögel vorteilhaft ist, ist es für andere geschützte Arten und unsere Niederwildarten manchmal nachteilig. Hier gilt es, die Standpunkte auszutauschen und einen guten, gemeinsamen Weg zu gehen, der die größten Vorteile für die Natur und die jeweiligen Akteure bietet. Die Landesjägerschaft Bremen e.V. unterstützt das Wiesenvogelschutzprogramm des BUND durch das Prädatorenmanagement. Und hier kommen dann auch die Bereiche Wiesenvogelschutz und Niederwildhege plötzlich sehr sinnvoll und wirkungsstark zusammen. So wie die Maßnahmen des Prädatorenmenagements den Wiesenvögeln nutzen, partizipieren auch unsere Niederwildarten davon. Die jeweiligen Projekte laufen in enger Abstimmung.
Dieser Waldohreulen-Ästling benötigt auch morgen die Deckung in der Offenlandstruktur, denn die Offenlandstruktur ist das bevorzugte Jagdgebiet unserer geschützten Eulenarten. Diese Aufnahme zeigt einen Waldohreulen-Ästling in einem sehr kleinen Feldgehölz im Blocklander Offenland mit einigen Bäumen, in denen sich auch das Eulennest befindet. Verschwindet das Feldgehölz, verschwinden die Eulen.
Hier wurde ein über 1000 m langer ca. 10 m breiter Deckungsstreifen aus Reid im Rahmen des Wiesenvogelschutzes im Herbst 2014 ausgemäht. Die Maßnahme soll den geschützten Wiesenvögeln zugute kommen. Tatsächlich sind diese Arten im Herbst aber gar nicht da und kommen erst im zeitigen Frühjahr wieder aus den Winterquartieren. Zu dieser Zeit finden die Vögel geflutete Flächen im betreffenden Gebiet vor, um in Flachwasserzonen Nahrung zu suchen.
Durch die Maßnahme verloren geschütze Arten und Wildtiere wie Rehe, Hasen, Fasan, Rebhuhn wichtige Deckung und Äsung, die zur Winterzeit dringend benötigt wird. Dringend benötigete Kräutergesellschaften, die vor Wildkrankheiten schützen, sind abgemäht. Prädatoren haben nun ein leichteres Spiel. Weiter dient ein solch umfassender Deckungsstreifen im Offenland geschützten Singvogelarten als Deckungsraum und Nahrungsquelle und zahllose geschützte Insektenlarven überwintern in den Reidhalmen. Die geschütze Rohrdommel hatte hier ihren festen Einstand. Gerade die Insekten sind es aber, die unsere Vögel im Frühjahr und Sommer dringend als Nahrung benötigen und die am Beginn der Nahrungskette stehen. Die seit vielen Jahren bestehende Vernetzungsfunktion in der vegetationslosen Zeit ist verloren gegangen. Wenn so eine umfassende Maßnahme einen bedeutenden Nutzen für die geschützten Wiesenvögel bringen soll fordern wir Vorab eine Absprache mit den Jagdpächtern. Es ist einfach, eine solche Maßnahme zum Nutzen aller durchzuführen. Wenn gemäht wird, empfehlen wir das Frühjahr. Also die Deckung in der Notzeit zu belassen und Flachwassserregionen im Frühjahr zeitig zur Ankunft der Wiesenbrüter zugänglich zu machen. Dann sollte wie bei der Heckenpflege auch nur abschnittsweise gemäht werden, damit Teillebensräume erhalten bleiben, aus denen sich die von der Maßnahme betroffenen Arten wieder reproduzieren können. Alles andere schadet vielen anderen geschützten Arten und es stellt sich berechtigt die Frage nach der Ausgewogenheit.