Grundsätze für einen erfolgreichen Wiesenvogelschutz (das „Bremer Modell“)
Wiesenvogelschutz in Bremen findet in Gebieten und auf Flächen statt, die überwiegend in Privatbesitz sind und regulär landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Er fußt auf dem Prinzip von Freiwilligkeit und kooperativer Zusammenarbeit. Das Netzwerk der Akteure umfasst den verbandlichen (BUND und Stiftung Nordwest Natur) und behördlichen Naturschutz, die Landwirtschaft, die Jagd und die Wasserwirtschaft (Deichverband).
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wiesenvogelschutz sind
- großräumige, offene, störungsarme, Grünland-geprägte Landschaften,
- ausgeprägte Grundfeuchte des Bodens, nasse Bereiche sowie temporär geflutete bzw. flach überstaute Bereiche im Grünland.
- Reproduktionsraten der Wiesenvögel, die auf lange Sicht geeignet sind, die Populationen zu erhalten und möglichst zu steigern (source population).
Wiesenvogelschutzmaßnahmen zielen ab auf
- die Förderung der Nahrungshabitate (Nässe und Wasser),
- Erhalt und Schaffung attraktiver Orte bei der Rückkehr ins Brutgebiet und als Schlafplatzangebote während der Brutzeit – Überschwemmungsflächen, flach überstaute Grünlandpolder, Kleingewässernetz,
- Bereitstellung ruhiger Bereiche für die Ansiedlungsphase, aber auch für die Gelege- und Jungvogelphase,
- Verminderter Prädationsdruck bzw. Einhaltung moderater Prädationsraten durch passives und aktives Prädationsmanagement
o Identifikation und Dokumentation der Brutverlustursachen durch Einsatz von Wildkameras, ggf. Besenderung von Vögeln und Raubsäugern. Bislang wurde unter einer Vielzahl bestätigter Prädatoren hauptsächlich der Fuchs als deutlich den Bruterfolg beeinflussend eingeschätzt.
o habitatverschlechternde Maßnahmen für Beutegreifer, die oftmals gleichbedeutend mit habitatverbessernden Maßnahmen für Wiesenvögel sind (s.u.).
o Einsatz von fuchsabwehrenden Elektrozäunen bei einzelnen Paaren wichtiger Arten oder lokalen Populationskonzentrationen in stark prädationsgefährdeten Bereichen.
o Beobachtung und Bejagung von Raubwildarten entsprechend der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten des Monitorings.
o Fokussierung der Raubwildjagd auf Fuchs, aber auch die Neozoen Marderhund und Waschbär in der unmittelbaren Vorbrutzeit (Januar/ Februar) mit dem Ziel, dass sich zu Beginn der Wiesenvogelbrutzeit möglichst wenig besetzte Fuchs-Reviere in und um die Wiesenvogelbrutgebiete etabliert haben. Dazu werden die jagdlichen Aktivitäten in den einzelnen Jagdrevieren eng koordiniert und technisch optimiert. Die Zahl der Füchse und damit der Prädationsdruck reduziert sich durch Ausbleiben der Reproduktion über mehrere Jahre infolge dieses Jagdansatzes.
Kommt es dennoch im Laufe der Brutzeit zu erkannten Häufungen von Gelegeverlusten durch Fuchs, wird dies durch den Naturschutz an die Jägerschaft kommuniziert, die schnellstmöglich bestrebt ist, durch geeignete Maßnahmen, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, Einhalt zu gewährleisten. Die nahezu vollständige Vermeidung landwirtschaftlich bedingter Verluste durch den Schutz der Brutplätze setzt eine sehr enge Kooperation mit den landwirtschaftlichen Betrieben
voraus. Von zentraler Bedeutung dafür sind die Gebietsbetreuung und das Monitoring durch den Naturschutz.
- Mit dem Ziel des Ausschlusses landwirtschaftlicher Brutverluste erfolgt
o Brutplatzsuche und sichtbare Markierung
o Aussparen von Brutplätzen bei landwirtschaftlichen Nutzungsgängen
o zeitliches Verschieben von Nutzungsgängen bei hohen Brutplatzdichten
o Setzen von Weidekörben vor Beweidungsgängen
o Setzen von Überrollbügeln vor Gülleverschlauchungen
o wiesenvogelfreundliches Mähen: anmähen, in eine Richtung mähen, langsam oder zeitversetzt mähen, mähen mit Begleitung durch Vogelkundler
o Stehen lassen von Fluchtstreifen und Fluchtinseln bei der Mahd
o Lenken der Kükenverteilung im Gebiet durch gezielte Bewässerung einzelner Flächen mit (Solar-)Pumpen
- Mit dem Ziel der Optimierung des Wiesenvogellebensraumes erfolgt
o Verringerung störender Kulissenwirkung von Gehölzen zur Vergrößerung und qualitativen Verbesserung der Habitate durch Entnahme oder regelmäßiges Auf-den-Stock-Setzen
o Entfernen/ Entschärfen von Stacheldrahtzäunen
o Eingrenzen von Deckung ermöglichenden Vertikalstrukturen (Brombeergebüsche, verschilfte Gräben) durch Einbeziehen der Grabenränder in die Nutzung, durch ökologische Grabenräumung und durch Mulchen
o Freischlegeln zuwachsender Kleingewässer, Grüppen, Grabenränder zur Erhaltung optimaler Nahrungshabitate
o Neuanlage und Unterhaltung von bewässerungsfähigen Flachufer-Grüppen
- Räumlich sinnvoll eingerichtete Kulisse von Vertragsnaturschutzflächen in loser Verteilung über die Brutgebiete im Kontext eines Nutzungsmanagements
Bremen, den 14.08.2025