10.08.2017
Liebe Mitglieder,
wie Euch bekannt ist, hat die Landesjägerschaft Bremen eine Vielzahl von Mitgliedern bei ihrem Rechtsstreit betreffend die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Waffenkontrollgebühr unterstützt. Hierzu wurde u. a. ein Musterwiderspruchsschreiben auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus haben wir einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Klagen unterstützt bzw. diese für die Mitglieder geführt.
Zwischenzeitlich wurden die Klagen im Hinblick auf ein Parallelverfahren ausgesetzt. Das Parallelverfahren betraf einen Sportschützen, der mit Unterstützung seines Verbandes geklagt hat. Wir bzw. unser Justiziar waren/war mit dem dortigen Kläger und dessen Anwalt in Kontakt. Auch von Seiten des dortigen Klägers wurden sämtliche zielführenden Einwendungen im Rahmen des zunächst verwaltungsgerichtlichen und dann oberverwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgebracht. Leider hat das Oberverwaltungsgericht weder gebührenrechtliche, noch verfassungsrechtliche Einwendungen anerkannt. Insbesondere sieht es auch keine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gesetzgebern. Die Regelung, dass für die Kontrollen nach § 36 Waffengesetz keine Gebühren erhoben werden sollen, findet sich beim Bund lediglich in einer Verwaltungsvorschrift. Diese hat keinen Gesetzesrang, so dass der Landesgesetzgeber nach Ansicht des Gerichtes nicht gehindert war, hier im Rahmen seiner Gebührenordnung doch Gebühren festzulegen.
Mit diesem oberverwaltungsgerichtlichen Urteil ist der „normale“ Instanzenzug durchlaufen. Aus den vorgenannten Umständen ergibt sich leider auch, dass weiterführende rechtliche Schritte keine Aussicht auf Erfolg versprechen.
Aus diesem Grunde hat sich auch der Sportschütze bzw. dessen Verband dafür entschieden, die Angelegenheit nicht weiterzuführen. Wir haben darüber hinaus mit anderen betroffenen Landesjagdverbänden Kontakt aufgenommen. Auch dort wurden die oberverwaltungsgerichtlichen Urteile aus den vorstehenden Gründen letztlich akzeptiert.
Auch soweit wir uns hier als Landesjagdverband Bremen mit aller Kraft gegen die Waffenkontrollgebühr gestemmt haben und diese noch immer als falsch und ungerecht empfinden, sehen wir leider keine Möglichkeit, diese weiter juristisch anzugehen. Wir empfehlen daher den Widerspruchsführern, zur Meidung weiterer Kosten die Widersprüche zurückzunehmen und die ausstehenden Gebühren zur Anweisung zu bringen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bezüglich der Kontrollen weiter entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Eure Landesjägerschaft Bremen