Funktionen und Aufgaben des Stadtjägermeisters
Gemäß Artikel 38 Bremisches Landesjagdgesetz ist der Stadtjägermeister der sachverständige ehrenamtliche Berater der Jagdbehörde. In dieser Funktion hat er in jagdlichen und jagdwirtschaftlichen Fragen im Sinne eines gerechten Ausgleichs der Interessen zu wirken. Die Jagdbehörde hat nachstehende Aufgaben an den Stadtjägermeister zur Erledigung im Auftrag übertragen.
Herr Richard Onesseit
Mobil +49.(0)179.1110082
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