Der Vortrag im Rahmen der DJV-Akademie orientiert sich am Beispiel des Landes Bremen.
Da sich der Vortrag inhaltlich an das bundesweite Publikum richtet sein darauf verwiesen, dass der Muttertierschutz für die Nutria im Lande Bremen gesetzlich aufgehoben ist. Dennoch werden wir soweit irgendwie machbar diesen im Rahmen der jagdlichen Ausübung auf die Nutria wahren. Der Grund für die Aufhebung findet sich in der ganzjährig ununterbrochen stattfindenden Vermehrung dieser Tierart und den starken negativen Auswirkungen auf unser Ökosystem. Daher ist die Zuordnung von Jagd- und Schonzeiten wie bei anderen jagdbaren Tieren nicht möglich. Die Nutria ist in der Liste der gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) aufgeführt, die ein regulierendes Management verlangt.